Erklärung zur Barrierefreiheit

Die StaRT Stadtmarketing und Tourismus Reutlingen GmbH achtet darauf, ihren In­ter­net­auf­tritt gemäß § 10 Ab­satz 1 des Lan­des­be­hin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zes (L-BGG) bar­rie­re­frei zu­gäng­lich zu ma­chen.

Diese Er­klä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für alle Webseiten der Domain https://nurlieben.de/. Sie wurde auf Basis einer Selbstbewertung von ausgewählten Seiten erstellt und zuletzt aktualisiert am 17. Juni 2024.

1. Anforderungen und Stand der Umsetzung

Angestrebt wird die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten gemäß dem Standard WCAG 2.1 Level AA.

Aufgrund der nachstehend aufgeführten Ausnahmen sind die Webseiten teilweise konform zu den Anforderungen.

2. Nicht bar­rie­re­freie In­hal­te

·        Manche Bilder haben keinen zugänglichen Namen

·        Manche Links haben keinen Linktext hinterlegt

·        Ein Formularfeld hat keinen zugänglichen Namen

Leich­te Spra­che

Informationen in Leichter Sprache liegen noch nicht vor.

Gebärdensprache

Inhalte in Gebärdensprache sind aufgrund des hohen Aufwandes bisher nicht vorhanden.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

WCAG Report nurlieben.de

3. Rück­mel­dung und Kon­takt­an­ga­ben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Bitte neh­men Sie Kon­takt zu uns auf unter folgender Adresse:

StaRT Stadtmarketing und Tourismus Reutlingen GmbH
Albtorplatz 3
72764 Reutlingen

Telefon 07121 / 93 93 53 00
E-Mail info@start-reutlingen.de

4. Durch­set­zungs­ver­fah­ren

Wenn Sie feststellen, dass die­ser In­ter­net­auf­tritt nicht den in § 10 Absatz 1 L-BGG be­schrie­be­nen An­for­de­run­gen ge­nü­gt, kön­nen Sie sich an die StaRT Stadtmarketing und Tourismus Reutlingen GmbH wen­den und eine ent­spre­chen­de Rückmel­dung geben. Die Kon­takt­da­ten fin­den Sie unter Zif­fer 3 die­ser Er­klä­rung.

Falls die StaRT Stadtmarketing und Tourismus Reutlingen GmbH nicht in­ner­halb der in § 8 Satz 1 L-​BGG-DVO vor­ge­se­he­nen Frist auf Ihre An­fra­ge ant­wor­tet, kön­nen Sie sich an die Be­auf­trag­te der Lan­des­re­gie­rung für die Be­lan­ge von Men­schen mit Be­hin­de­run­gen im Rah­men der in § 14 Ab­satz 2 L-BGG und § 15 Ab­satz 3 Satz 2 L-BGG be­schrie­be­nen Om­buds­funk­ti­on wen­den:

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Else-​Josenhans-Straße 6
70173 Stutt­gart
Te­le­fon 0711 279 3360
E-​Mail Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Mög­lich­keit des Ver­bands­kla­ge­rechts nach § 12 Ab­satz 1 Satz 1 Num­mer 4 L-BGG wird hin­ge­wie­sen.